Steuerbescheid in Mainz, wegen vergessener Abmeldung

Christian @, Samstag, 26.04.2008 (vor 5816 Tagen) @ jonasjonas

Hallo Jonas,
also kein Steuerbescheid, sondern (vermutlich) der Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsabgabe“ der ausgefüllt an die Stadt zurück zu geben ist.
Wie die Stadt Mainz sich derzeit verhält, ist mir nicht bekannt – ich gehe aber davon aus, dass ihr Verhalten wie bisher an bodenloser Dreistigkeit nicht zu überbieten sein wird. Insofern ist es ziemlich egal, wie man die Erklärung ausfüllt. Und der widerlichen Formalitäten gibt es so oder so genug – das ist eben der Fluch der bösen Tat (Falschmeldung). Es kommt eigentlich auch gar nicht so sehr darauf an, was in dem Vordruck steht.
Wenn Du nicht Mieter oder Eigentümer oder sonstiger Dauernutzungsberechtigter der gemeldeten Hauptwohnung bist, würde ich an Deiner Stelle nur Angaben zur Anschrift usw (1.-5.). machen, bei „Nutzungsverhältnis“ (7.) eintragen „ungenutzt, da an Nachmieter vermietet seit Sept. 2007“ und dann unter 10. b „Nebenwohnung ist nicht steuerpflichtig, weil gem. mehrerer, Ihnen wohlbekannter Entscheidungen BVerfG mangels Erstwohnung keine Zweitwohnung.“ Unterschreiben nicht vergessen. :-)
Dann kommt entweder irgendwann ein Steuerbescheid – oder die Sache erledigt sich von alleine, weil das BVerWG in dieser Angelegenheit Recht gesprochen hat.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Und wie immer:
Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsteuer/-sabgabe das Wort „Wohnsitz“ in allen Varianten aus dem Wortschatz streichen – es ist bähhh …:-D


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