ZWS als Student in HH

Christian @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 5895 Tagen) @ Allix

In Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet, Hauptwohnung in Hannover. Wohnsitz streichen wir aus dem Vokabular – klein geschrieben ist das Wort doppelt falsch.
So wie ich vermute, wird Hamburg die Zweitwohnungsteuer verlangen. Das ist zwar nicht hanseatisch, bringt aber Geld.
Die Forderung ist allerdings unberechtigt, wenn Du in Hannover keine Wohnung innehast (z.B. weil Du noch im Haushalt Deiner Eltern lebst). Auch das Wohnen in einer Wohngemeinschaft ist nach Hamburger Gesetz nicht gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung – aber ob die Hamburger sich an ihre eigenen Gesetze halten, ist fraglich.
Solltest Du den Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer für den Ermittlungszeitraum ….“ schon erhalten haben, musst Du bei Steuerpflicht in Zeile 11 verneinen, dass diese Wohnung für Dich eine Zweitwohnung ist und in Zeile 15 solltest Du angeben:
„Vom Innehaben einer Zweitwohnung ist bei mir nicht die Rede. Ich habe in Hamburg keine Wohnung im Sinne des ZWStG inne und nutze als Hauptwohnung ein Zimmer im Haushalt meiner Eltern, das ich nicht innehabe“.
Dann kannst Du nur abwarten. Sollte ein Steuerbescheid kommen – hier wieder melden.
Ggf. interessant ist dann noch, ob die übrigen Mitglieder der Wohngemeinschaft in Hamburg mit Neben- oder Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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