ZWS als Student in HH

René ⌂ @, Montag, 28.04.2008 (vor 5894 Tagen) @ Christian

» Auch das Wohnen in einer Wohngemeinschaft ist nach Hamburger Gesetz nicht gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung

Das kann ich aus dem Gesetz nicht direkt ableiten. Insbesondere wenn die Mitbewohner der WG alle gleichberechtigt Hauptmieter sind.


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