Kann man eine Steuererklärung widerrufen?

alkalaia @, Montag, 05.05.2008 (vor 5807 Tagen)

Die Frage ist wahrscheinlich saudumm :-(

Hintergrund: Ich war bis vor kurzem Studentin in einer schönen süddeutschen Universitätsstadt, wo ich mit Hauptwohnung angemeldet war.
Während meiner Studienzeit behielt ich die Hauptwohnung meiner Eltern in Köln als Nebenwohnung bei.
Anfang 2005 schickte mir die Stadt Köln das Formular zur Berechnung der ZWS, welches ich mit dem Vermerk, die Zweitwohnung sei lediglich ein Kinderzimmer im Haus meiner Eltern, zurückschickte.
Daraufhin erhielt ich zweieinhalb Jahre lang keine Antwort und ging davon aus, daß diese Erklärung den Fall erledigt hätte :-|
Ende letzten Jahres erhielt ich dann wie einige andere Nachricht, meine Angaben seien unrichtig, ich sei zws-pflichtig. Nach etlichen vergeblichen Versuchen kam ich telefonisch in Köln durch und schilderte meinen Fall, erhielt aber die Antwort, daß die genannten Tatsachen (ich Studentin, mit Nebenwohnung gemeldet bei meinen Eltern, von diesen teilweise finanziell abhängig, keine Verfügungsgewalt über deren Wohnung) irrelevant seien und ich das Formular ausgefüllt zurücksenden müsse.
Ich ging davon aus, daß dies den Tatsachen entspräche, und füllte also, in den sauren Apfel beißend, das Formular aus und schickte es den Kölner zurück.
Bisher erhielt ich keinen Steuerbescheid oder ähnliches.
Jetzt lese ich auf dieser Homepage von dem Gelsenkirchener Urteil zu in Ausbildung befindlichen erwachsenen Kindern, die noch mit Nebenwohnung bei ihren Eltern gemeldet sind.

Ist es möglich, gar sinnvoll, die bereits eingereichte Steuererklärung zu widerrufen/ Einspruch einzulegen, wie auch immer> Oder büße ich schlicht für meine examensgestreßte Dummheit, nicht sorgfältiger recherchiert zu haben, beiße die Zähne zusammen und zahle>
Danke!!


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