Kann man eine Steuererklärung widerrufen?

Bjoern @, Dienstag, 06.05.2008 (vor 5852 Tagen) @ alkalaia

@alkalaia

eigentlich musst du gar nichts widerrufen. du hast 2005 wahrheitsgemäß erklärt, dass die nebenwohnung in köln dein kinderzimmer ist. daran hat sich nichts geändert.
wenn köln jetzt noch zusätzliche angaben von dir will, dann ist das deren sache ... allerdings ändert sich dadurch rein gar nichts an deiner erklärung von 2005

@christian

gibts eigentlich sowas wie Verwirkung auch im Steuerrecht bzw. Verwaltungsrecht> falls ja, könnte man damit doch die rückwirkende Steuer für 2005/06 umgehen
(2007 wird evt. nicht klappen, weil noch keine so langes Untätigsein des Kölner Steueramtes vorliegt)


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