Kann man eine Steuererklärung widerrufen?

Christian @, Montag, 05.05.2008 (vor 5852 Tagen) @ alkalaia

Hallo
es ist weder sinnvoll noch sinnvoll möglich, die Steuererklärung zu widerrufen oder Einspruch einzulegen. Da kannst nur warten, bis der Steuerbescheid kommt. Dann musst Du Dich entscheiden, ob Du mit zusammengebissenen Zähnen zahlst (rückwirkend natürlich) oder ob Du beim Verwaltungsgericht klagst. Das „Gelsenkirchener Kinderzimmer-Urteil“ kannst Du vergessen, da ist die Rechtsentwicklung drüber hinweggerollt. In Köln, im linksrheinischen Separatuniversum gelten – wenn überhaupt - andere Gesetze. Wie urteilte das Kölner Verwaltungsgericht so schön – wert-, sinn- und logikfrei:
„Die Kölner Zweitwohnungsteuer will die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen, die durch das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung demonstriert wird. Ist eine Wohnung melderechtlich als Nebenwohnung erfasst, handelt es sich mithin stets und uneingeschränkt um eine Zweitwohnung im steuerrechtlichen Sinn.“
Das Nutzen eines umschlossenen Raumes zum Schlafen als Nebenwohnung ist demnach gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung. Um das zu verstehen, muss man nicht nur Jura studiert, sondern auch die Befähigung zum Richteramt haben
Derzeit verhält man sich im Kölner Verwaltungsgericht allerdings friedlich. Man ist weggetaucht, um das Urteil des BVerwG zur Rechtwidrigkeit der Besteuerung von Nebenwohnungen abzuwarten. Wenn das BVerwG die Revision der Städte Rostock und Wuppertal überhaupt zur Kenntnis nimmt – denn in der Sache hat das BVergfG bereits entschieden.
Langer Rede, kurzer Sinn: Wenn es so weit ist und Du klagen willst, melde Dich hier wieder.:-)
Ansonsten: Saudumm ist die Frage nicht. Die Kölner so genannte Zweitwohnungsteuer versteht nicht mal der Kölner OB - nur der Kämmerer und seine ... glauben, sie zu verstehen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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