Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

Christian @, Montag, 12.05.2008 (vor 5919 Tagen) @ seven

Hallo Sven,
vorab: mit der Zweitwohnungsteuer hat Dein Problem nur am Rande zu tun. Ich kenne den Hintergrund der Anfrage des Landratsamtes nicht. Es ist eher eine Frage des Melderechts. Dazu kann ich Dir was sagen.
So wie Du das schilderst, ist für Deine Frau die Meldung mit NEBENWOHNUNG in München vermutlich richtig. Der Begriff „Wohnsitz“, ob Haupt-, Erst-, Zweit- oder Nebenwohnsitz ist hier absolut Fehl am Platz.:-D Deswegen einen Streit mit dem Landratsamt anzufangen, lohnt sich aber eher nicht. Die eheliche Hauptwohnung ist im Landkreis München. Zum Melderecht bitte im Menu den Punkt „Hauptwohnung“ lesen.
Empfehlung daher: Nebenwohnung sofort anmelden (bis zwei Monate rückwirkend problemlos und ohne Begründung möglich) – die Nichtbeachtung des Melderechts ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße geahndet werden. Das Argument mit der Münchener Satzung (§2 (3) 3.) "Als Zweitwohnungen gelten nicht: Wohnungen, die verheiratete Personen aus beruflichen Gründen in der Stadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung außerhalb der Stadt München befindet." hat mit dem Melderecht überhaupt nichts zu tun und ist hier auch nicht zu verwenden (= unbrauchbar). Außerdem ist diese Norm blödsinnig, denn die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter sind nach ständiger Rechtsprechung selbstverständlich Zweitwohnungen. Aber das ist ein anderer Kriegsschauplatz.
Vorschlag für die Antwort an das Landratsamt:
„Die Nebenwohnung in der ... straße besteht seit xx.xx.2008 (= Datum der Anmeldung). Die Wohnung wird aus beruflichen Gründen von meiner Frau, …, regelmäßig genutzt, wenn sie in München-Stadt beruflich tätig ist.“
Die Meldung mit Nebenwohnung wird dann die Stadt München auf den Plan rufen. Sie will die Zweitwohnungsteuer kassieren. Das ist aber ein ganz anderer Stiefel als die Stellungnahme an das Landratsamt und das Melderecht. Außerdem wird es vermutlich eine ganze Weile dauern, ehe die Stadt sich rührt. Vielleicht hast Du Glück, und die Münchener Zweitwohnungsteuersatzung hat sich bis dahin erledigt, denn verfassungswidrig ist sie allemal.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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