Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

Christian @, Samstag, 17.05.2008 (vor 5915 Tagen) @ seven

Hallo Sven,
ich zögere ein bisschen bei der Antwort, weil ich nicht beurteilen kann, was es mit der Stellungnahme an das Landratsamt auf sich hat, und was ich mit meiner Antwort ggf. anrichte.

Deswegen beschränke ich mich hier auf das Melderecht.
1. Das Anmieten einer Wohnung ist nach dem Melderecht kein „meldepflichtiger Vorgang“.
2. Meldepflichtig ist das „Nutzen der Wohnung“ zum Wohnen oder Schlafen - und das beginnt mit dem „Einzug“.
3. Die Wohnung muss zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Wenn ich z.B. eine Wohnung anmiete, um dort Möbel unterzustellen oder dort zu arbeiten, „wohne“ ich dort nicht und bin auch nicht meldepflichtig.
4. Nach dem Meldegesetz des Landes der Bayern gilt sinngemäß: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Dieser Meldepflicht unterliegt nicht, wer in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist und zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht.
Das meinte ich mit meiner Bemerkung „ist zwei Monate rückwirkend problemlos möglich“, denn die Behauptung, ursprünglich dort nicht länger als zwei Monate wohnen zu wollen, ist erst Mal nicht zu widerlegen. Ich gebe allerdings zu, dass das bei einem seit mehreren Jahren bestehenden Mietvertrag einige „Überredungskunst“ erfordern kann. Bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen dürfte es aber nicht allzu schwer sein.
5. Je länger Du eine eigentlich erforderliche Anmeldung hinauszögerst, desto „gefährlicher“ wird das.

Reichen diese Ausführungen für Dich, um beurteilen zu können, wie Du weiter vorgehen musst/kannst/darfst>

Mit der Zweitwohnungsteuer hat das, wie bereits gesagt, nichts zu tun. Da kannst Du geltend machen, dass nach der verfassungswidrigen Satzung der Stadt Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Münchens befindet, nicht als Zweitwohnungen gelten und damit wohl auch nicht anzeigepflichtig sind. Nach Anmeldung der Nebenwohnung bekommst Du irgendwann eine Aufforderung zur Abgabe einer „Zweitwohnungsteuererklärung“ –dann erst geht der Ärger mit dieser Steuer los.

Gruß
Christian


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