Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5820 Tagen) @ Tempo78

Hallo >>>,
ich bin entzückt.:-(
Diese Anfrage werde ich – Deine Zustimmung voraussetzend – in meine Sammlung: „Die deutsche Amtsprache und ihre Entgleisungen hinsichtlich des Melderechts bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer“ aufnehmen. Herr Süßmuth hat ja so Recht!
Dein Problem hat mit der Zweitwohnungsteuer – in welcher degenerativ-perversen Abart auch immer – nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun. Das Melderecht Es geht auch nicht um die blödsinnigen Wohnsitze – ob nun bürgerlich-rechtlich oder steuerrechtlich. Es geht schlicht und einfach um das Meldegesetz des Landes Baden-Württemberg. Das ist eine eigenständige Angelegenheit, die auf Bundesrecht beruht. Dieses Melderecht hast das Du nicht beachtet. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz und kann auf dieser Grundlage mit einem Bußgeld belegt werden. Das müsstest Du ggf. schlucken.
Bleibe trotzdem ehrlich, nicht nur, weil der Sachverhalt relativ leicht überprüfbar ist. Mein Rat: Gehe zu (telefoniere mit) Deinem Lörracher Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro und erkundige Dich, ob sie diese Abmeldung der Nebenwohnung für Dich erledigen können (klappt meistens). Können/wollen Sie das nicht, musst Du die Abmeldung (Formblatt im Internet>) an die Stuttgarter schicken (ob Vaihingen ein eigenes Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro hat, weiß ich nicht). Damit sollte das eigentlich erledigt sein, denn üblicherweise wird in solchen Fällen nicht „nachgehakt“.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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