Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Bjoern @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 6111 Tagen) @ Tempo78

ich habe grad mal ein wenig im Meldegesetz Baden-Württemberg gelesen ... und ich kann nirgends eine Pflicht entnehmen, dass man eine Meldepflicht hinsichtlich des Abmeldens einer Nebenwohnung hat.

§ 15 (1): wer eine neue Wohnung bezieht ... greift nicht!
§ 15 (2): wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht ... greift auch nicht, da ja noch die Hauptwohnung existiert (bin mir da aber nicht 100%ig sicher)

nur Verstöße gegen diese beiden Normen können mit einem Bußgeld belegt werden (§ 36 (1) Nr. 2)

ich würde an deiner Stelle einfach ein freundliches Schreiben an die Meldebehörde in Stuttgart verfassen, wo sinngemäß drin steht, dass du die Wohnung dort nach Beendigung deines Studiums im Jahre xxx aufgegeben hast. darüber wurde die Meldebehörde mittels einfachen Brief vom xxx in Kenntnis gesetzt. überraschenderweise hat dir heute deine Meldebehörde in xxx mitgeteilt, dass du noch immer in Stuttgart mit Nebenwohnung gemeldet bist. du bittest freundlich darum, das Melderegister entsprechend zu korrigieren.

ich glaube nicht, dass dann von Stuttgart ein Bußgeld erhoben wird


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