Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?
»Hallo Bjoern,
der Blick ins Gesetzbuch vertreibt fast jede Rechtsunsicherheit. Das Nichtabmelden einer Nebenwohnung ist expressis verbis keine Ordnungswidrigkeit. Damit könnte man glatt durchkommen.
Aber eine Lücke im Gesetz> Das muss jeden Bürokraten stören und könnte einen pingeligen Richter zu einer unbequemen Rechtauslegung veranlassen. Z.B. Die Meldepflichten erschöpfen sich nicht mit § 15. Die anderen Paragraphen des gesamten Abschnitts müssen – schon der ordnungspolitischen Funktion des Meldegesetzes wegen – in den 15er „mit hineingelesen“ werden.
Teilweise Entwarnung, aber Vorsicht im Umgang mit Behörden bleibt geboten. Vermutlich wird aber so oder so nichts passieren -da sind wir uns ja einig. Persönlich halte ich dennoch vorab einen Anruf bei der „Heimatbehörde“ für zweckmäßiger. Von Behörde zu Behörde regelt sich manches leichter. Und schließlich: Wofür hält man sich Behörden>
Gruß
Christian
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Tempo78,
21.05.2008
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Bjoern,
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