Vergessene Abmeldung - nichts Falsches tun?

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 6091 Tagen) @ Bjoern

»Hallo Bjoern,
der Blick ins Gesetzbuch vertreibt fast jede Rechtsunsicherheit. Das Nichtabmelden einer Nebenwohnung ist expressis verbis keine Ordnungswidrigkeit. Damit könnte man glatt durchkommen.
Aber eine Lücke im Gesetz> Das muss jeden Bürokraten stören und könnte einen pingeligen Richter zu einer unbequemen Rechtauslegung veranlassen. Z.B. Die Meldepflichten erschöpfen sich nicht mit § 15. Die anderen Paragraphen des gesamten Abschnitts müssen – schon der ordnungspolitischen Funktion des Meldegesetzes wegen – in den 15er „mit hineingelesen“ werden.
Teilweise Entwarnung, aber Vorsicht im Umgang mit Behörden bleibt geboten. Vermutlich wird aber so oder so nichts passieren -da sind wir uns ja einig. Persönlich halte ich dennoch vorab einen Anruf bei der „Heimatbehörde“ für zweckmäßiger. Von Behörde zu Behörde regelt sich manches leichter. Und schließlich: Wofür hält man sich Behörden>
Gruß
Christian


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