ZWS Köln ex. Kinderzimmer

buebchen74 @, Donnerstag, 19.06.2008 (vor 6199 Tagen)

Hallo zusammen!
Ich habe hier eine etwas komplizierte Geschichte und will alles richtig machen ohne in eine Falle zu tappen.
Hier mein Fall:
Das Kinderzimmer im Haus meiner Eltern bewohne ich nicht mehr seit dem 31.12.2001. Dieses habe ich auch am 30.05.2005 auf meiner Abmeldung eingetragen. Dieses Datum wurde vom Einwohnermeldeamt auf den 15.04.05 mit Stempel und Unterschrift geändert. Mir wurde damals mitgeteilt daß eine rückwirkende Änderung nur bis zu 2 Wochen möglich sei.
Am 06.09.2005 bekam ich dann bekannte Post vom Kassen & Steueramt. Ich erklärte die persönlichen Daten und daß ich endgültig den Schlüssel zu elterlichen Wohnung am 10.10.2004 meinen Eltern übergeben hatte und danach keinerlei Zutritt mehr zum Haus hatte. Am 31.10.2007 erhielt ich erneut Post in der ich aufgefordert wurde die Meldeverhältnisse mit der Kölner Meldehalle zu klären oder ich müßte bekannte Erklärung komplett ausfüllen.
Daraufhin schickte ich eine Kopie der Abmeldebescheinigung mit der o.a. Änderung der Sachbearbeiterin bezüglich des Auszugstermins an das Kassenamt. Im Begleitschreiben wies ich auf diese Änderung hin und warf die Frage auf wie eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes den Auszugstermin aus der elterlichen Wohnung genauer bestimmen kann wie ich. Ferner wies ich auf verschiedenen Urteile hin.(Innehaben & Verfügungsgewalt über Wohnung usw.)
Am 21.04.2008 kam ein weiterer Brief in dem ich aufgefordert wurde
1. eine formlose Bestätigung meiner Eltern für den Zeitraum 30.06.2001 bis 15.04.2006 einzuholen daß ich ausschließlich zu Besuchszwecken das Elternhaus aufsuchte.
2. eine formlose Bestätigung daß ich im v.g. Zeitpunkt die vorgenannte Nebenwohnung>>>> ausschließlich zu Besuchszwecken benutzte und aus dieser Anmeldung keinen geldwerten Vorteil gezogen habe. ---Was soll das---
3. einen aktuellen Grundbuchauszug für das Haus meiner Eltern aus dem die Besitz und Eigentumsverhältnisse ersichtlich sind.

Ich beabsichtige beide Bestätigungen auf den strittigen Zeitraum 01.01.06--15.04.06 zu begrenzen.
Zu 1. Meine Eltern bestätigen mir im fraglichen Zeitzaum nicht dort gewohnt zu haben.
Zu 2. Ich bestätige, nicht im fraglichen Zeitraum in der Wohnung meiner Eltern gewohnt zu haben. (Ohne den vorgegebenen Wortlaut - Nebenwohnung - Wollen die mich aufs Glatteis führen>>>)
Zu 3. Meine Eltern erteilen dem Steueramt eine Vollmacht um sich den Grundbuchauszug zu beschaffen oder beschaffen diesen gegen die Zusage der Kostenübernahme.

Kann man das so schreiben>
Ich werde auf jeden Fall vor Geicht gehen falls es soweit kommt. Das ganze kommt mir wie ein Schildbürgerstreich auf Staatskosten vor.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion