ZWS Köln ex. Kinderzimmer

Christian @, Donnerstag, 19.06.2008 (vor 6200 Tagen) @ buebchen74

Hallo,
Da hat sich Prof. Dr. Bayer, der Vater der Missgeburt ZWSt so viel Gedanken um das Feingefühl kommunaler Bediensteter gemacht, das durch die Ermittlungserfordernisse der ZWSt verletzt werden könnte. Alles vergeblich – er kannte die Kölner Stadtverwaltung nicht und konnte sich selbst in seiner schrecklichsten Fantasie nicht vorstellen, zu was entfesselte Bürokraten in der Lage sind.
Auf was die Kölner abzielen ist, ist mir nicht ganz klar, denn in ihrer Besteuerungspraxis (und in der Satzung) spielt die melderechtliche Hauptwohnung keine Rolle. Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist zweitwohnungsteuerpflichtig – so die deswegen verfassungswidrige Satzung.
Was ich nicht so ganz verstehe, sind Deine melderechtlichen Verhältnisse. Dies zu wissen, wäre für die Beantwortung Deiner Fragen aber erforderlich. Gehe ich Recht in der Annahme, dass Du formal bis 15.04.05 in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst und seit 15.04.05 dort mit alleiniger Wohnung gemeldet bist>
Gruß
Christian


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