ZWS Köln Hilfe!!!

Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 6709 Tagen) @ Jolle

also wenn, dann maximal für 12 Monate, weil du ja ab 01.01.2006 die Kölner Wohnung nicht mehr genutzt hast (wenn schon Melderecht, dann richtig! :-D )

ansonsten lies dir nochmal den anderen Kölner Thread durch; da hat Christian schon die entscheidenden Hinweise gegeben! (Widerspruch einlegen und dann auch klagen oder Zähne knirrschend zahlen)
ergänzend kannste auch versuchen, auf Zeit zu spielen wegen der zu erwartenden Entscheidung des BVerwG

vorab würde ich jedoch mit Köln klären, dass die Meldung mit Nebenwohnung falsch war, da du die Kölner Wohnung überwiegend benutzt hast und dass du daher die Falschmeldung korrigieren willst. inwieweit die Kölner da mitspielen, weiss ich nicht


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