ZWS Köln Hilfe!!!

Alfred @, Sonntag, 02.11.2008 (vor 6578 Tagen) @ Jolle

Abgesehen davon, dass die Verwaltung überhaupt nicht auf Deinen Fall eingeht, weiß sie sogar schon, was das Bundesverwaltungsgericht sinngemäß entschieden hat.
Wenn Du jetzt einen Steuerbescheid an der Backe hast, bleiben Dir zwei Möglichkeiten – widerspruchslos zahlen oder Klage einreichen beim VG Köln.
Die Satzung gibt genug her, und verstößt so ziemlich gegen alles, was im Grundgesetz einschlägig heranzuziehen ist. Allerdings dürfte es ein zäher Kampf gegen die Kölner Richter werden, die nicht glauben werden, dass sie die ganze Zeit falsch gelegen haben. Aber da muss man wirklich das Urteil des BVerwG abwarten.
Anknüpfpunkt der Klage wäre die gleichheitswidrige Behandlung durch eine Satzung, die wegen der Art ihres Anknüpfens an das Melderecht nicht geeignet ist, rechtmäßige Grundlage einer örtlichen Aufwandsteuer zu sein.
Klingt kompliziert, ist es aber nicht.
Einen Rechtsanwalt brauchst Du dazu nicht, kannst Du auch alleine machen. Wenn Du also wirklich klagen willst, nur zu, hier wirst Du geholfen …
Gruß
Alf


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