ZWS Köln Hilfe!!!

Jolle @, Samstag, 01.11.2008 (vor 6579 Tagen) @ Jolle

So ich hatte ein Brief an Köln geschrieben,in dem drinne stand, dass der Erstwohnsitz in Schwerin die Wohnung meiner Eltern war und ich fälschicherweise mich in Köln mit dem Nebenwohnsitz angemeldet habe und ob man das im Nachhinein nicht ändern kann, da dies ja mein Hauptwohnsitz war und ich nur zu Besuch bei meinen Eltern war etc.
Jetzt kam ein Brief zurück (der Steuerbescheid), dass ich 325 Euro an die Stadt Köln zahlen soll.
Sie hatten mir noch eine Anlage mitgeschickt, in dem steht:

"Die Auffassung, nicht zweitwohnungssteuerpflichtig zu sein, weil der Nebenwohnsitzinhaber noch mit Hauptwohnsitz bei seinen Eltern gemeldet ist/war, ist im Hinblick auf die Kölner Zweitwohnungssteuersatzung nicht zutreffend.
Gemäß § 2 Abs. 3 ZwStS ist Wohnung im Sinne der Satzung jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, mithin auch das "Kinderzimmer" in der elterlichen Wohnung (so Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 14.02.07 unter Bezug auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 12.06.06 - 14 E 1045)05 -, ebenso OVG NRW vom 06.09.07 - 14 B 1167/07. [Das Urteil des VG Köln (21 K 2275/06) wurde veröffentlicht und kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW abgerufen werden].

Insbesondere hat das VG Köln auf der Grundlage der ZwStS der Stadt Köln festgestellt, dass dies auch für Studenten gilt, die noch mit Erst- bzw. Hauptwohnsitz bei den Eltern (Kinderzimmer) gemeldet sind. Diese Auffassung hat nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht sinngemäß in seiner Entscheidung vom 17.09.08 bestätigt (BVerwG 9 C 17.07) und u. a. ausgeführt, dass der Begriff der Aufwandsteuer in Art. 105 Abs. 2 a GG für die Zweitwohnungssteuer nicht fordert, dass der Steuerpflichtige über eine Erstwohnung mit einer rechtlich abgesicherten Nutzung verfügen muss."

Als ich bei meinen Eltern ausgezogen bin, hatte ich gar kein Kinderzimmer mehr dort. Mein Bruder und ich hatten ein gemeinsames Zimmer (großes), was dann meine Eltern als ihr Schlafzimmer benutzen und mein Bruder hat das kleine Zimmer bekommen. Ich hatte da kein Zimmer mehr. Wenn ich zu ihnen zu Besuch kam, dann hab ich da auf der Couch gepennt.
Meint ihr, dass es sich lohnt, wenn ich zum Rechtsanwalt gehe>
Könnt ihr mir Tipps geben>
Danke schön!


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