Hauptwohnsitz in Hannover und Nebenwohnsitz in Minden

Bjoern @, Donnerstag, 17.07.2008 (vor 6125 Tagen) @ Christian78

Hallo,

Minden setzt in ihrer Zweitwohnungsteuersatzung das Innehaben einer Zweitwohnung mit der melderechtlichen Nutzung einer Nebenwohnung gleich.

aus unserer Sicht ist dies unzulässig ... wir hoffen, dass das BVerwG diesbezüglich im Spätsommer 2008 ne eindeutige Entscheidung fällt

bis dahin: entweder die Nebenwohnung bei den Eltern beibehalten und gegen eine mögliche ZWS vorgehen oder gar nicht bei den Eltern melden, weil du dich dort nur besuchsweise aufhälst.
meldepflichtig ist das Beziehen einer Wohnung ... du beziehst ja keine Wohnung, sondern besuchst nur ab und zu deine Eltern. oder>>


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