Hauptwohnsitz in Hannover und Nebenwohnsitz in Minden

Bjoern @, Freitag, 18.07.2008 (vor 6268 Tagen) @ Christian78

du zahlst aber keine ZWS auf eine Wohnung, sondern maximal für eine Zweitwohnung ;-)

und wenn laut Mindener Satzung jede gemeldete Nebenwohnung eine Zweitwohnung sein soll, dir aber für die Mindener Wohnung keine Meldepflicht obliegt ... ist es zwar ne Wohnung, aber keine Zweitwohnung :-D


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion