Hauptwohnsitz in Hannover und Nebenwohnsitz in Minden

Christian78 @, Freitag, 18.07.2008 (vor 6269 Tagen) @ Bjoern

@ Christian & Björn:
Danke für die Info und eure Hilfe.
Mich hat halt die Klausel im Gesetz gestört, (...)
§2(3) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene
Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

Besten Dank... werd dann mal zum Amt tappern...

Christian


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