zws nürnberg

Barla @, Freitag, 01.08.2008 (vor 5747 Tagen)

Auch mir wurde bis Dienstag, 05.08.08 Frist gesetzt das Formular ausgefüllt zurückzusenden.

Ich habe die bisherigen Einträge zum Thema Zweitwohnungssteuer Nürnberg gelesen und bin selber der Auffassung, dass die Nürnberger Satzung so formuliert ist, dass nur wer eine Hauptwohnung hat, also innehat steuerpflichtig ist. Deshalb möchte ich das Formular gar nicht erst ausfüllen, da immer von einer Zweitwohnung die Rede ist und ich keine Erst- / Hauptwohnung innehabe und somit auch keine Zweitwohnung habe.

Auch mir wurden die Gerichtsurteile genannt, die angeblich gegen meine Auffassung sprechen würden. Tatsächlich habe ich mir die Urteile genau angesehen und festgestellt, dass die klagenden Studenten z.B. gegen die Satzungen an sich Anträge gestellt haben, die von den Gerichten abgelehnt wurden. In den Satzungen der beklagten Städte steht jedoch der Bezug auf das Melderecht drin und das fehlt bei der Nürnberger Satzung.

Weiß jemand was passiert, wenn man das Zweitwohnungssteuerformular nicht ausfüllt>

Welche Kosten bzw. Gebühren können einem aufgebürdet werden>


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