zws nürnberg
Hallo Gustav,
natürlich darf man keine Berufsgruppe über einen Kamm scheren – auch Richter nicht. Aber es ist halt so viel einfacher, und in der Übertreibung liegt nun mal die Verdeutlichung. Da bekenne ich mich durchaus schuldig. Aber die Beliebigkeit bezüglich der Zweitwohnung ist nun mal von bayerischen Verwaltungsgerichten auf die Spitze getrieben worden. Eine Spruchpraxis, die nach Auffassung der Landesanwaltschaft nicht zu beanstanden ist.
Leider habe ich das genannte Urteil nicht. Aber die Zitate könnten auch vom OVG NRW stammen. Sie besagen erst Mal überhaupt nichts.
Und Fortentwicklung> Seit 1983 steht fest, was eine Zweitwohnung ist und wie der Steueranspruch danach zustande kommt. Davon haben sich manche Spruchkörper Lichtjahre entfernt und erkennen in einem anderen Universum. Wenn diese jetzt umkehren (sollten) und zu den Quellen zurückkehren, darf man das eigentlich nicht „Fortentwicklung“ nennen. Was beweist, dass manche „Rückentwicklung“ auch was Positives haben kann.
Gruß
Christian
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Barla,
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