Zweitwohnungssteuer Hamburg

Christian @, Mittwoch, 06.08.2008 (vor 5741 Tagen) @ Susanne 1960

Hallo Susanne,
das ist eine für Außenstehende schwer zu überschauende Gemengelage aus Melderecht, Einkommen- und Zweitwohnungsteuerrecht.
Ich beschränke mich deswegen in groben Zügen auf Melde- und Zweitwohnungsteuerrecht.
Grundsätzlich wäre bei Dir die Meldung mit Nebenwohnung korrekt. Es ist aber prüfenswert, ob die Meldung mit Hauptwohnung möglich ist, um so die ZWSt zu umgehen. Das hat aber nur Sinn, wenn die eheliche Wohnung nicht in Hamburg oder in einer Kommune liegt, die ZWSt erhebt und Du solltest Dich vorwiegend in Hamburg aufhalten. Einkommensteuerrechtlich kann ich das nicht beurteilen.
Die Zweitwohnungstuer kann rückwirkend (bis zu 4 Jahre) erhoben werden. In Deinem Fall nehme ich allerdings an, dass man sie ab dem Tag der Anmeldung berechnen wird.
Was ich erstaunlich finde: Wie kommt die Meldebehörde darauf, Dich zur „Ummeldung“ aufzufordern>
Noch Fragen>
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion