Zweitwohnungssteuer Hamburg
Hallo Susanne,
so ein hartnäckiger Meldeverweigerer ist auch nicht vorgesehen.
Aber ich würde mir keine zu großen Gedanken machen. Der Ablauf dürfte wie folgt sein:
1 Einwohnermeldeamt gibt die Daten an das Finanzamt. Da wird wohl nur der Meldetermin der Nebenwohnung.
2. Finanzamt verlangt auf der Grundlage der Mitteilung des Einwohnermeldeamts von Dir eine Steuererklärung. Da musst Du dann die Frage beantworten, sei wann diese Wohnung für Dich „Nebenwohnung im Sinne des ZWStG“ ist. Da das kein Mensch versteht, kannst Du hier getrost das Anmeldedatum eintragen und wirst ab diesem Zeitpunkt veranlagt.
3. Kritisch könnte allein die Forderung sein, den Mietvertrag vorzulegen. Da würde auf eine Bescheinigung des Vermieters über die Nettokaltmiete abheben.
Wenn jetzt keiner vom FA HH mitgelesen hat, dürften keine größeren Probleme entstehen.
Gruß
Christian
gesamter Thread:
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Susanne 1960,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Bjoern,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg - Susanne 1960, 06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Christian,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Susanne 1960,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Christian,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Susanne 1960,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Bjoern,
07.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg - Susanne 1960, 07.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Bjoern,
07.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Susanne 1960,
07.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Christian,
07.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg - Susanne 1960, 07.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Christian,
07.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Susanne 1960,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Christian,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Susanne 1960,
06.08.2008
- Zweitwohnungssteuer Hamburg -
Bjoern,
06.08.2008