Zweitwohnungssteuer Hamburg
Hallo Susanne,
so ganz steige ich bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen immer noch nicht durch. Muss aber auch nicht sein.
Aber aus Sicht ZWSt ist bei Deiner Fallkonstellation wohl nichts zu machen. Allenfalls kannst Du die Höhe der Steuer beeinflussen, wenn Du die „billigere“ Wohnung zur Nebenwohnung machst – müsste vom Melderecht her möglich sein. Bei „Wohnen in einem Stadtbezirk“ ist der vorwiegende Aufenthalt unmöglich zu fixieren.
Gruß
Christian
PS:
Der Papst ist in Glaubenfragen unfehlbar – das bin ich in ZWSt-Fragen leider nicht.
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Susanne 1960,
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