ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

user0815 @, Freitag, 08.08.2008 (vor 5752 Tagen)

Hallo Leidtragende,

wie so viele hier im Forum, habe auch ich und meine Freundin von der Stadt Augsburg einen Zweitwohnungssteuerbescheid bekommen.

Die Situation ist bekannt:
Erstwohnsitz (gilt auch für meine Feundin) ein Zimmer bei den Eltern.
In Augsburg eine Wohnung auf unseren eigenen Namen.

Einen Widerspruch werden wir beide einreichen. Wie ich den Wiederspruch aufbaue, habe ich genügend Informationsstoff in diesem Forum.
Danke an alle, die sich damit schon geärgert haben und dieses Informationskompendium aufgebaut haben.
Eine Bitte auf das Ruhen bis zum Entscheid des BVerfG im Spätsommer wird natürlich der wichtigste Satz im Widerspruch.

Trotzdem macht mich das nicht ganz glücklich, da meiner Meinung nach
- der Entscheid des BVerfG nicht vorhersagbar ist, auch wenn die (berechtigte) Hoffnung natürlich groß ist
- Städte (gerade in Bayern) sich schwer tun werden das (hoffentlich) positive Urteil anzuerkennen
- es nicht fest steht, ob dieses Urteil auch rückwirkend gilt

Das sind leider Gedanken, die mir ständig im Kopf geistern. Meine weitere Überlegung ist diese, dass ich und meine Freundin uns rückwirkend mit Erstwohnsitz in Augsburg melden. Über ein etwaiges Bußgeld weiß ich schon bescheid.

Naja, ich werde erstmal den Widerspruch niederschreiben.

Schönes Wochenende!


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