ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?
Hallo Christian,
danke für Deine präzise Antwort. Ich werde auf jedes Wort das ich schreibe achten.
» Hallo,
» auf keinen Fall das Wort Wohnsitz verwenden – es ist irreführend und
» Wasser auf die Mühlen der Verwaltung.
Verstanden.
» Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (=BVerwG -nicht
» BVerfG) fällt am 17.9. – hoffentlich richtig. Diese Entscheidung
» gilt für alle noch „offenen“ Steuerbescheide (also z.B. mit noch nicht
» entschiedenem Widerspruch). Deswegen: Auch die Freundin sollte Widerspruch
» einlegen.
Alle offenen Steuerbescheide denen widersprochen wurde und diese bis zur Entscheidung des BVerwG ruhen. Richtig>
» Mit dem Einlegen des Widerspruchs und den Anträgen bereits auf Zeit
» spielen. So spät wie möglich, aber natürlich fristgerecht einlegen.
Das ist klar.
» Völlig unabhängig von der Entscheidung des BVerwG ist für den „normalen“
» Studierenden in BY ab 1.1.09 der Spuk „Nebenwohnungsteuer“ vorbei – es sei
Wieso in Anführungsstrichen> Wirds da eine Hintertüre geben> Ich habe die Gesetzesänderung, die hier im Forum gepostet wurde, überflogen und mir sticht nichts besonderes ins Auge, das für mich mit dem Status Student nachteilig wäre.
» denn, die Gesetzesänderung wird nach der Wahl zurück genommen.
Sieht man sich die Vergangenheit an, dann wäre dies nicht das erste Mal
Gruss
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user0815,
08.08.2008
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Christian,
08.08.2008
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09.08.2008
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Christian,
09.08.2008
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Christian,
09.08.2008
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user0815,
09.08.2008
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Barla,
13.08.2008
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Christian,
08.08.2008