ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

user0815 @, Samstag, 09.08.2008 (vor 5762 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für Deine präzise Antwort. Ich werde auf jedes Wort das ich schreibe achten.

» Hallo,
» auf keinen Fall das Wort Wohnsitz verwenden – es ist irreführend und
» Wasser auf die Mühlen der Verwaltung.

Verstanden.

» Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (=BVerwG -nicht
» BVerfG) fällt am 17.9. – hoffentlich richtig. Diese Entscheidung
» gilt für alle noch „offenen“ Steuerbescheide (also z.B. mit noch nicht
» entschiedenem Widerspruch). Deswegen: Auch die Freundin sollte Widerspruch
» einlegen.

Alle offenen Steuerbescheide denen widersprochen wurde und diese bis zur Entscheidung des BVerwG ruhen. Richtig>

» Mit dem Einlegen des Widerspruchs und den Anträgen bereits auf Zeit
» spielen. So spät wie möglich, aber natürlich fristgerecht einlegen.

Das ist klar.

» Völlig unabhängig von der Entscheidung des BVerwG ist für den „normalen“
» Studierenden in BY ab 1.1.09 der Spuk „Nebenwohnungsteuer“ vorbei – es sei

Wieso in Anführungsstrichen> Wirds da eine Hintertüre geben> Ich habe die Gesetzesänderung, die hier im Forum gepostet wurde, überflogen und mir sticht nichts besonderes ins Auge, das für mich mit dem Status Student nachteilig wäre.

» denn, die Gesetzesänderung wird nach der Wahl zurück genommen.:-|

Sieht man sich die Vergangenheit an, dann wäre dies nicht das erste Mal :-(

Gruss


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