ZWS Augsburg - rückwirkend ummelden?

Christian @, Freitag, 08.08.2008 (vor 5763 Tagen) @ user0815

Hallo,
auf keinen Fall das Wort Wohnsitz verwenden – es ist irreführend und Wasser auf die Mühlen der Verwaltung.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (=BVerwG -nicht BVerfG) fällt am 17.9. – hoffentlich richtig. Diese Entscheidung gilt für alle noch „offenen“ Steuerbescheide (also z.B. mit noch nicht entschiedenem Widerspruch). Deswegen: Auch die Freundin sollte Widerspruch einlegen.
Mit dem Einlegen des Widerspruchs und den Anträgen bereits auf Zeit spielen. So spät wie möglich, aber natürlich fristgerecht einlegen.
Völlig unabhängig von der Entscheidung des BVerwG ist für den „normalen“ Studierenden in BY ab 1.1.09 der Spuk „Nebenwohnungsteuer“ vorbei – es sei denn, die Gesetzesänderung wird nach der Wahl zurück genommen.:-|
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Gruß
Christian


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