ZW Saarbrücken: Studenten-WG

Christian @, Montag, 18.08.2008 (vor 6605 Tagen) @ Chiquita

Caramba Jasmin,
im Melderecht geht es nicht um geschickt oder weniger geschickt und in keinem Fall um Wohnsitze – wer sich wo wie zu melden hat, kannst Du hier auf der Startseite im Menüpunkt „Hauptwohnung“ nachlesen. Das hat mit der Zweitwohnungsteuer nichts zu tun.
Besteuert wird in Saarbrücken allerdings das Nutzen einer Nebenwohnung – deswegen ist für mich die Satzung grob rechtswidrig.
Die Bemessungsgrundlage ist in § 5 der Satzung zu lesen, die „Wohngemeinschaft“ könnte ein verwaltungsfreundlicher Richter aus § 2 Abs. 2 ableiten. Bitte nachlesen, wenn dann noch Fragen sind, hier wieder melden.
Gruß
Christian
PS:
Davon angesehen müsste im September eine Entscheidung des BVerwG fallen, nach der Satzungen wie die Saarbrückener hoffentlich nur noch Makulatur sein werden. Also ruhig bleiben.


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