Abmeldung und trotzdem Wohnen?

Thomas Weihermüller @, Dresden, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6721 Tagen) @ Tobias

Nach gängiger Rechtssprechung muß (!) die Stadt sich etwas einfallen lassen, um auch diejenigen Zweitwohner zu ermitteln, die sich – pflichtwidrig – einfach nicht anmelden. Diese Rechtssprechung wird auch in Dresden beachtet werden – wenn ich dies mal in aller Zurückhaltung mitteilen darf.


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