Abmeldung und trotzdem Wohnen?

Matthias, Dresden, Donnerstag, 01.12.2005 (vor 6713 Tagen) @ Tobias

also im Merkbatt zur Umzugsbeihilfe unter http://www.dresden.de/ger/02/or/vorgang/handzettel_umzugsbeihilfe.pdf steht:
Das Überschreiten der Meldefrist für die An- und Ummeldung, die Abmeldung oder das Versäumen der Bekanntgabe veränderter Aufenthaltszeiten sowie vorsätzlich falsche Angaben zur Hauptwohnung sind Ordnungswidrigkeiten, die durch die Meldebehörde mit einer Verwarnung oder einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden können.

Wenn man bedenkt, dass man beim Meldeamt geradezu genötigt wird den Hauptwohnsitz nach Dresden zu verlagern obwohl man sich hier nicht die meiste Zeit aufhält, dann braucht man sich gleich gar nicht anzumelden, denn das ist der gleiche melderechtliche Tatbestand. Außerdem hast du dann auch keinen Ärger mit den GEZ-Briefen.

Inwieweit dazu noch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung dazu kommt kann ich nicht beurteilen.

Fakt ist, dass die Stadt dir nichts nachweisen kann wenn du nirgends deine Adresse angibst (bspw. Bafög-Amt oder Wohngeldstelle) und du auch kein Namensschild an der Klingel oder dem Briefkasten hast. Da nützen alle angekündigten Kontrollen nichts.
Ich würde es auch so machen, aber als Bafög-Empfänger ist mir das zu riskant.


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