Abmeldung und trotzdem Wohnen?

Matthias, Dresden, Mittwoch, 07.12.2005 (vor 6687 Tagen) @ René

» Es gibt dann aber irgendwo noch einen Mietvertrag ... und spätestens bei der Drewag wird es wieder eng. Interessant wäre aber trotzdem datenschutzrechtlich die Weitergabe.

Ich dachte dabei eher an einen Untermietvertrag. Den sieht dann nur der Hauptmieter (und evtl. der Vermieter, aber es muss ihm ja nicht unbedingt der Untermieter angezeigt werden).

Aber bei der ganzen Sache muss man wie gesagt außer der melderechtlichen auch die steuerechtliche Strafe sehen, die dann wahrscheinlich härter ist. Da müsste man mal in den entsprechenden Gesetzen nachlesen.


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