Verwaltungsgericht Lüneburg

Matthias (ein anderer), Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6728 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Lieber Herr Weihermüller,

ich finde nicht, dass die Abgaben so gering sind, dass dadurch meine wirtschaftliche Existenz nicht gefährdet ist, schließlich bekomme ich nicht umsonst Bafög. Zudem wird sich das Bafög auch nicht um die Zweitwohnungssteuer erhöhen (ich werde diesbezüglich nochmal beim Studentenwerk nachfragen). Ich frage mich, wieso Studenten überhaupt zu der Steuer herangezogen werden, wo diese doch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abschöpfen soll. Ein Student besitzt diese Leistungsfähigkeit jedoch nicht! Zudem trifft die Steuer vor allem Studenten in voller Härte (obwohl sie sich die Steuer am wenigsten leisten können) während Arbeitnehmer sie von der Einkommenssteuer absetzen können und damit effektiv auch weniger Zweitwohnungssteuer zahlen.

Ich verstehe auch nicht, wieso die Mitarbeiter des Meldeamtes und auch Sie zum Begehen einer Ordnungswiedrigkeit aufrufen. Es ist klar geregelt, dass der Hauptwohnsitz sich dort befindet, wo man sich am meisten aufhält – und dies ist nun einmal bei allen die hier ihren Zweitwohnsitz haben nicht Dresden! Ich frage mich daher, wo denn die Möglichkeit besteht, »der Abgabe durch eine Änderung von Erst- und Zweitwohnsitz zu entgehen«. Zudem wird man von den Mitarbeitern des Meldeamtes geradezu genötigt, hier in Dresden seinen Hauptwohnsitz anzumelden, obwohl sie ganz genau wissen, dass man damit eine Ordnungswiedrigkeit begehen würde. Da ist es doch legitim die gleiche Ordnungswiedrigkeit zu begehen und sich überhaupt nicht in Dresden anzumelden und damit allen Ärger aus dem Weg gehen zumal es für die Stadt unmöglich ist, einen Steuersünder zu ermitteln, der zur Untermiete in einer WG wohnt und nirgends seine Adresse angegeben hat.


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