Verwaltungsgericht Lüneburg

René ⌂ @, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6723 Tagen) @ Matthias (ein anderer)

Zum Herausnehmen der Studenten hat sich das Bundesverfassungsgericht schon geäußert – und das sah wiederum einen Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz.

Was aber sinnvoller wäre, die Steuer an die Leistungsfähigkeit zu koppeln – ich vermute nur, daß dann auch wieder irgendein hohes Gericht eine Gleichheit zu einer Bundessteuer (Einkommenssteuer) sieht.

Aber man könnte es wie in Pirna machen, wo es einen speziellen Tarif für Studenten gibt, der verhältnismäßg günstig klingt.


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