Verwaltungsgericht Lüneburg

René ⌂ @, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6974 Tagen) @ Matthias (ein anderer)

Hallo Matthias,

Thomas Weihermüller gibt lediglich die Meinung der Rechtssprechung wieder. Die Fragen solltest du besser an die jeweiligen Richter stellen.

Mich persönlich stört auch ein wenig, daß bei der Steuer zu sehr die Meldegeschichte mit reingezogen wird. Ich würde mir in der Hinsicht auch gerne ein Grundsatzurteil wünschen, in der diese Frage geklärt wird. Schließlich werden die Meldegesetze auf Landesebene erlassen - und die ZWS auf Kommunalebene.

Aber eins sollte bitte in dieser Diskussion nicht vergessen werden: es gibt mit Sicherheit auch viele Studenten, die durch die Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit nicht mehr begehen!


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