2 Wohnsitze auf Grund von Behinderung

René ⌂ @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 5366 Tagen) @ Dennis

» Ehepaare sind doch denk ich durch die letzte Entscheidung des BVerfG von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen, da unvereinbar wg. Schutz von Ehe und Familie.

Nicht grundsätzlich. Nur wenn der Nebenwohnsitz zum Zwecke der Einkommenserzielung gehalten wird. Hier sieht die Lage andersherum aus. Er wird wegen einer Beeinträchtigung gehalten. Nun könnte man sicher das BVerfG-Urteil darauf konstruieren, aber ob die Kommune da gleich mitmachen wird - oder es auch noch mal schriftlich vom Gerich haben will>

Bei Pflegefällen könnte man ggf. auch mal die Härtefallregelung probieren.

» Müsste in der Urteilsecke zu finden sein.

Genau!


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