2 Wohnsitze auf Grund von Behinderung

René ⌂ @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 5693 Tagen) @ PrincessSerenity

» Wir haben ein Ehepaar, beide sind nicht getrennt lebend.

Was für ein Zufall, daß es gleich beide sind. Stellt euch mal vor, es wäre nur einer ;-)

» Wäre es sinnvoll für die Ehefrau, in der Wohnung des Mannes einen Zweitwohnsitz anzumelden>

Gemäß Meldegesetzen wäre dann eigentlich in München die Hauptwohnung - als Sitz der Familie. Damit würde sich die Situation kippen und man müßte erst mal schauen, in wie weit der andere Ort die Steuer überhaupt erhebt. Ob sie dann tatsächlich etwas erheben, bleibt abzuwarten. Wie oben schon erwähnt, könnte man an die Härtefallregelung mal testen (ich kann da keine praktischen Tips geben, aber denke mal die Stadtverwaltung wird in solchen Fällen schon Auskünfte geben. Von Dresden hatte ich gehört, daß man Pfelegegeschichten durchaus als Härtefall prüft), alternativ versuchen, das BVerfG-Urteil auf den Fall zu konstruieren (Zum Zwecke der Einkommenserzielung pendelt halt nicht der Einkommenserzieler, sondern die Ehegattin)

Völlig irrelevant ist in dem Kontext, wer im Mietvertrag steht, ob es überhaupt Mietverträge gibt, wer wieviel und ob überhaupt was verdient.


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