2 Wohnsitze auf Grund von Behinderung

Bjoern @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 5366 Tagen) @ PrincessSerenity

Hallo,

so ganz bin ich nicht durchgestiegen:

Hauptwohnung der Familie ist in Augsburg. der Mann pendelt also für die Arbeit täglich von Augsburg nach München.

die Ehefrau hält sich die Woche über bei ihren Eltern auf; ist dort aber nicht gemeldet>>

habe ich das so richtig erfasst>>

falls ja: Verheiratete können nur eine Hauptwohnung haben; nämlich die der Familie. dort sind dann also beide mit Hauptwohnung gemeldet (egal ob sie sich dort überwiegend aufhalten oder nicht)
wenn der Ehemann also mit einziger Wohnung in Augsburg gemeldet ist, dann kann es sich hierbei nur um den Familienwohnsitz handeln. also muss auch die Ehefrau dort mit Hauptwohnung gemeldet sein

folglich wäre es im Sinne einer melderechtlich korrekten Verhaltensweise sinnvoll, dass die Ehefrau bei ihren Eltern eine Nebenwohnung anmeldet

(sollte ich es falsch verstanden haben und der Familienwohnsitz bei den Eltern/Schwiegereltern sein, dann muss sich der Ehemann in Augsburg mit Nebenwohnung melden ... dies wäre dann eine klassische Erwerbszweitwohnung, die nicht besteuert werden darf. für gelegentliche Besuche der Ehefrau ist dann meiner Meinung nach keine Meldung erforderlich ... sofern es wirklich nur Besuche sind)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion