Hauptwohnsitz bei den Eltern?
» Aus meiner Sicht ist das melderechtlich falsch, da die Hauptwohnung dort
» liegt, wo man sich überwiegend aufhält und das ist der Arbeitsort.
» Also könnte das heimische Kinderzimmer allenfalls Nebenwohnung sein.
Wie verhält es sich melderechtlich bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung>
Da hält man sich auch überwiegend am Arbeitsort auf, wenn dieser für tägliche Heimfahrten zu weit entfernt liegt. Aber mir ist nicht bekannt, dass man den Arbeitsort dann als Hauptwohnsitz anmelden muss, auch wenn dieser Zustand über Jahre hinweg andauert.
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Ute,
18.09.2008
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Yvonne Winkler,
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