Hauptwohnsitz bei den Eltern?

Christian @, Montag, 22.09.2008 (vor 6104 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoren,
» Ausnahmen gibt es nur bei Verheirateten, weil dort das Melderecht als
» Hauptwohnung zwingend den Familiensitz vorschreibt ;-)
Ganz so ist es ja nun nicht. Verheiratete und eine Lebenspartnerschaft Führende haben einen erheblihen Spielraum, bei der Festlegung von Haupt- und Nebenwohnung.
Gruß
Christian


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