Hauptwohnsitz bei den Eltern?
Hallo Bjoern,
» Ausnahmen gibt es nur bei Verheirateten, weil dort das Melderecht als
» Hauptwohnung zwingend den Familiensitz vorschreibt
Ganz so ist es ja nun nicht - von dieser Norm gibt es genügend Ausnahmen. Für Verheiratete und eine Lebenspartnerschaft Führende gibt es ein hohes Maß an subjektiven Kriterien, die ihnen eine ordentlichen Freiraum gewähren. Von "zwingend" kann keine Rede sein.
Gruß
Christian
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Ute,
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