ZWS Konstanz - Ummelden oder abwarten
Hallo,
die rückwirkende Ummeldung kannst du auch in deiner Heimatgemeinde machen. die wissen übrigens auch nicht, dass deine bisherige Nebenwohnung der ZWS unterliegen könnte
und mit ner Strafe hast du auch nicht zwingend zu rechnen, da es sich um eine "Kann"-Bestimmung handelt. schließlich hast du dich ja an beiden Orten gemeldet, so dass du erstmal alles korrekt gemacht hast
wenn sich jetzt im Nachhinein herausgestellt hat, dass entgegen deinen ursprünglichen Vorstellungen deine Anwesenheit am Studienort deutlich umfangreicher war (geschickt argumentieren: mehr los für junge Leute ... lernbedingt an den WE häufiger in Konstanz o. ä.), willst du dich halt nur melderechtskonform verhalten und den rechtswidrigen Zustand rückwirkend korrigieren.
ich wüsste echt nicht, wo man dir da ein Verschulden unterstellen könnte, welches mit einem Bußgeld zu ahnden wäre
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SCG,
19.09.2008
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René,
19.09.2008
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SCG,
19.09.2008
- ZWS Konstanz - Ummelden oder abwarten - Bjoern, 22.09.2008
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SCG,
19.09.2008
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René,
19.09.2008