Tipp 2 gegen Satzungen, die an das Melderecht anküpfen
Ich kenne viele Studenten, die ihre Bude am Studienort nur haben, um zwischen zwei Vorlesungen ungestört und mit kostenfreiem Zugang zum Internet arbeiten zu können und nur gelegentlich dort übernachten.
Im Melderecht ist m.E. grundsätzlich darauf abzuheben, ob die Räumlichkeiten tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden, also darauf, ob jemand in den Räumlichkeiten hauptsächlich lebt und dort seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat. Räume, die ganz überwiegend geschäfts- oder gewerbsmäßigen Zwecken (Geschäftsräume oder Büros und somit wohl auch studentische Arbeitszimmer) dienen und nur ausnahmsweise oder gelegentlich zum Übernachten benutzt werden, sind daher keine Wohnungen im melderechtlichen Sinne.
Jeder sollte daher mal gewissenhaft für sich überprüfen, ob er für seine Studentenbude wirklich meldpflichtig ist.
Gruß
Christian
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Christian,
23.09.2008
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Bjoern,
23.09.2008
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