Tipp 2 gegen Satzungen, die an das Melderecht anküpfen
ich weiss nicht ... ich weiss nicht:
» wer also einen Raum bezieht (= Mietvertrag unterschreiben und persönliche
» Dinge in den Raum einbringen),
Mietverträge uhd persönliche Dinge kann ich in eine Raum "einbringen" ohne ihn deswegen zu beziehen. Wenn ich z.B. bei meinen Eltern rausfliege (ich habe ja keine Verfügungsgewalt über mein Zimmer) und meine persönlichen Sachen bei Oma unterbringe und mit der alten Dame dazu einen Mietvertrag abschließe, beziehe ich damit keinen umschlossenen Raum in der Absicht, dort zu Wohnen oder zu Schlafen.
»
» es ist unstrittig, dass der Student mit seiner Studentenbude keinen
» Gewerbebetrieb führt ... also fällt diese Alternative schon mal weg.
Nein, denn es wird wohl keiner behaupten wollen, dass "Studieren" mit Wohnen oder Schlafen gleichzusetzen ist.
» die Idee mit dem Arbeitszimmer ist zwar nicht schlecht ... aber sobald man
» vor lauter Lernen mal über den Büchern einschläft, hat man schon verloren.
Nein, denn gelegentliches Schlafen ist, wie ich geschrieben habe, melderechtlich irrelevant. Wenn man bösartigen Gerüchten Glauben schenken wollte, müssten dann alle Beamten ihr Büro als NW anmelden! Nicht logisch, aber trotzdem schön.
» wenn ich also meine
» Studentenbude irgendwann einmal tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen
» genutzt habe, unterliege ich der Meldepflicht.
Eben nicht, "irgendwann einmal" reicht nicht (s.o.).
» insofern halte ich von diesem Vorschlag nicht viel ... im Gegenteil: es
» droht ein Bußgeld wegen Nichterfüllung der Meldepflicht!
Nur dann, wenn ich den umschlossenen Raum tatsächlich und nicht nur "gelegentlich irgendwann" zum Wohnen oder Schlafen nutzte. Das muss eben jeder für sich selbst prüfen und entscheiden. Es mag selten vorkommen, ist aber nicht abwegig. Ob der Tipp für viele hilfreich ist, mag dahingestellt sein. Die Kommunen und Gerichte fordern ja immer wieder dazu auf, seine melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen und zu berichtigen. Dem sollte man gewissenhaft nachkommen.
Gruß
Christian
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Christian,
23.09.2008
- Tipp 2 gegen Satzungen, die an das Melderecht anküpfen -
Bjoern,
23.09.2008
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Bjoern,
23.09.2008