Dumme Frage
An alle – vorzugsweise Rechtskundige,
mal eine dumme (= nicht besonders wichtige) Frage.
Ich beziehe im Amt fast täglich Prügel, weil ich mich mit dem generischen Maskulinum im Deutschen fürchterlich schwer tue. Ohne böse Absicht verwende ich es immer wieder und werde dann belehrt, dass ich im Schriftverkehr Personenbezeichnungen gleichberechtigt in ihrer weiblichen und männlichen Sprachform zu verwenden habe, wenn sich keine geschlechtsneutrale finden lässt.
Nun steht in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: „Sei der Steuerpflichtige mit einer Hauptwohnung und einer Nebenwohnung gemeldet, indiziere dies, dass er mit der Hauptwohnung seine allgemeinen Wohnbedürfnisse befriedige“.
Wenn ich das so schreiben täte, bekäme ich von meinem Amtsleiter eine Abmahnung, wenn damit Frauen und Männer gemeint sein sollen.
Deswegen die Frage:
Gelten Gleichstellungsgesetze auch für Bundesgerichte> Oder soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass nur Männer ihre allgemeinen Wohn-bedürfnisse mit einem umschlossenen Raum, den sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen, befriedigen können. Wäre in meinen Augen sogar folgerichtig, denn man darf wohl davon ausgehen, dass Frauen damit nicht zu befriedigen wären.
Gruß
J. T. Tilly
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