Dumme Frage
Hallo Tilly,
Scherzkeks.
Pressemitteilungen des BVerwG richten sich nicht nur an die juristische Fachöffentlichkeit sondern auch an Personen, denen rechtliche Fachbegriffe nicht geläufig sind. Im Interesse der Nachvollziehbarkeit des Textes für diesen Personenkreis ist die Pressestelle bestrebt, soweit wie möglich Fachtermini zu vermeiden. Die Darstellung ist folglich Ausdruck des Anliegens, den Text auch für juristische Laien verständlich zu gestalten.
Denn Hand aufs Herz, welcher Person, der rechtliche Fachbegriffe nicht geläufig sind, würde „Studierende“ verstehen.
Das Bestreben, soweit wie möglich Fachtermini zu vermeiden, geht doch schon aus der Überschrift hervor „Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen“. Nach meiner Vorstellung wurde die Steuer bisher immer VON Studierenden und nicht FÜR sie erhoben.
Alles klar>
Gruß
Christian
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Tilly,
26.09.2008
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26.09.2008
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27.09.2008
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27.09.2008
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26.09.2008