Dumme Frage
In NRW stellt sich die Frage nicht. Da hat man eigentlich keine Wahl.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) vom 9. November 1999) legt in § 4 „Sprache“ fest:
„Gesetze und andere Rechtsvorschriften sollen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen. Im dienstlichen Schriftverkehr ist auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden."
Wer das lesen/verstehen soll ist egal. Gesetz ist Gesetz - Wanderer kommst Du nach Wuppertal, sehe uns schreiben, wie das Gesetz es befiehlt.
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Tilly,
26.09.2008
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26.09.2008
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