Zweitwohnsitzsteuer nach 1 1/2 Jahren rückwirkend??

Christian @, Samstag, 27.09.2008 (vor 5714 Tagen) @ slembe

Hallo Susi,
1. Die so genannte Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Solingen wurde veröffentlicht im Amtsblatt DIE STADT, Nr. 51, vom 21. Dezember 2006. Damit warst Du informiert.
2. Du hast in Solingen allerdings keinen 2. Wohnsitz sondern eine Nebenwohnung angemeldet.
3. Die Frage, ob eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird oder nicht, hat mit der melderechtskonformen Anmeldung einer Nebenwohnung nichts zu tun.
4. Was steht in dem Schreiben> Ist es eine allgemeine Information> Ist es die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung> Ist es ein Steuerbescheid>
5. Was heißt „total verzweifelt“> Verzweifelte Menschen gehen unter.
6. Wenn Du die Zweitwohnungsteuer nicht zahlen willst, geht das nur auf dem Klageweg. Für Solingen ist Düsseldorf zuständig. Die warten nur darauf, dass ihnen jemand eine Begründung liefert, warum (auch) die Solinger Steuer keine Aufwandsteuer ist. Aber ein zäher Weg ist das allemal. Hilfe kriegst Du dabei und würdest dait auch anderen helfen. Schön wäre es, wenn Deine Meldung mit Nebenwohnung plausibel zu erklären wäre. Aber es geht auch so.
7. Wenn Du nicht bereit bist: Zahlen!
8. Allenfalls kannst Du mit dem Bürgeramt kungeln, ob sie Dich rückwirkend ummelden. Ob das richtig ist oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle. Dann haben alle ihren Frieden.
Gruß
Christian


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