Zweitwohnsitzsteuer nach 1 1/2 Jahren rückwirkend??

slembe @, Montag, 29.09.2008 (vor 5711 Tagen) @ slembe

Hallo Christian,

erstmal 1000 Dank für Deine Antwort :-)

1: Ja, das schreiben die auch in dem Brief,öffentlich bekannt gemacht,korrekt! Wußte nur nicht, dass man das regelmäßig lesen gehen muß.......

2: Was ist der Unterschied von Nebenwohng/Zweitwohnsitz>

3:das stimmt, aber hätte ich diese Info vorher gehabt, hätte ich entscheiden können, was ist mir lieber: Steuer od. Zweitwohnsitz als Hauptwohnsitz umwandeln....

4: In dem Schreiben steht im Betreff: Zweitwohnungssteuer hier: Bitte um Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung
KassebzeichenXXXXXXXXXXXX

5: Du hast Recht, man sollte das Leben nicht so ernst nehmen, mann kommt da eh nicht lebend raus

6: Zahlen möchte ich nicht, aber klagen> Hm, wie Du schon sagst: zäher Weg.......
Was meinst Du mit Solinger Steuer ist keine Aufwandsteuer>

7:am liebsten nicht

8:Nach dem Schreiben habe ich erstmal bei denen angerufen und telefonisch reklamiert. Die nette Dame hat mir auch den Tipp gegeben, mal mir dem Bürgerbüro zu sprechen, ob die mich nicht rückwirkend anmelden können....Tja und da wollte ich dann mal vorsprechen und fragen was da ggf. zu machen ist.... Ich kann mir aber nicht vorstellen, das da großartig viele Monate rückwirkend möglich wären....!>

Angenommen das klappt, was passiert mit meiner Steuererklärung von 2007, wo ich das km Geld schon geltend gemacht habe> Ca. 105 km/One way. Und von Solingen habe ich ca. 45 km bis zur Arbeit> Weißt Du sowas auch>

Besten Dank für Deine Hilfe!
Viele Grüße,
von der nicht mehr so verzweifelten
Susi;-)


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