Fragen zur Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 28.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ ames

Hallo,
auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Das Melderecht ist kein Institut zur Hinterziehung der Zweitwohnungsteuer.
Wo Du Dich wann und wie zu melden hast, geht aus dem Melderecht klar hervor und ist Ausdruck Deiner persönlichen Lebens- und Wohnverhältnisse, die unter anderem auch durch Art. 11 Abs. 1 GG (Freizügigkeit) ein garantiertes Grundrecht sind.
So wie Du das schilderst, steht für Dich allein die Meldung mit Nebenwohnung in Dortmund im Einklang mit dem Melderecht.
Duisburg erhebt nach meiner Kenntnis derzeit noch keine so genannte Zweitwohnungsteuer. Wenn Du also Deine Wohn- und Lebensverhältnisse ändern willst, um keine ZWSt zahlen zu müssen, musst Du Dich vorwiegend in Dortmund aufhalten und kannst Dich dann dort mit Hauptwohnung melden. Solltest Du Dich gar entschließen, bei Deinen Eltern in Duisburg auszuziehen und Dich dort nur noch besuchsweise aufzuhalten, musst Du Dich mit alleiniger Wohnung in Dortmund melden.
Du kannst natürlich auch bei der Anmeldung einfach behaupten, Dich vorwiegend in Dortmund aufhalten zu wollen. Das wäre in Deinem Fall zwar gelogen, aber Du hast nichts zu befürchten, denn diese Behauptung ist in Deinem Fall genau so plausibel wie das Gegenteil und somit nicht nachprüfbar. Mit der Lüge leben> Viele können es, und die Stadt Dortmund setzt darauf, denn das spült viel mehr Geld in Ihre Kassen als die schäbige Zweitwohnungsteuer es je könnte. Dass auf diese Weise der Stadt Duisburg Geld, das ihr zusteht, verloren geht, belastet das „Dortmunder Gewissen“ nicht im geringsten – denn eine juristische Person hat schon per Definition keine Gewissen; sie handelt immer gewissenlos.
Davon abgesehen: Die Dortmunder Zweitwohnungsteuersatzung ist auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig. Denn mit dieser Satzung wird keine zulässige örtliche Aufwandsteuer erhoben. Das sieht die Stadtverwaltung allerdings anders und deswegen wird jeder, der zu seinem Recht kommen will vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen. Wenn Du das nicht willst, musst Du eben lügen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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