Fragen zur Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 28.09.2008 (vor 5683 Tagen) @ ames

Du musst nicht damit leben - Du kannst Dich dagegen wehren. Ob mit Erfolg kann keiner garantieren, aber der Misserfolg ist auch nicht vorherbestimmt.
Die Dortmunder Satzung ist und bleibt verfassungswidrig - die sogar ganz besonders.
Gruß
Christian


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